Verkehrsregime Innenstadt
Zufahrt für Taxifahrzeuge
Das Taxi als halböffentliches Verkehrsmittel, das die "Feinverteilung" sicherstellt und oft Personen transportiert, denen die öffentlichen Verkehrsmittel nicht oder nur beschränkt zugänglich sind, soll in der Innenstadt – dem "Neuen Verkehrskonzept Innenstadt" folgend – weiterhin gegenüber dem motorisierten Individualverkehr bevorzugt behandelt werden. Insbesondere in der Nacht ergänzen Taxis den mit ausgedünntem Takt fahrenden resp. ruhenden öffentlichen Verkehr in der Innenstadt.
Die Zufahrt zum Bringen und Abholen von Fahrgästen ist allerdings nur im Rahmen von Bestellfahrten (Treffpunkt oder Fahrziel in der Kernzone der Innenstadt) zulässig. Einerseits werden so allfällige Benachteiligungen von in der Kernzone angesiedelten Gastronomiebetrieben verhindert. Anderseits werden zugleich Bring- oder Holfahrten von Anwohnerinnen und Anwohnern, besonders von älteren oder gehbehinderten Personen, ermöglicht. Taxifahrzeugen ist zudem jederzeit die bewilligungsfreie Zufahrt zu den Taxistandplätzen im Kern der Innenstadt möglich. Die bestehenden Standplätze werden vorläufig an ihren bisherigen Örtlichkeiten belassen (Barfüsserplatz, Steinenberg, Marktplatz, Eisengasse, Kasernenstrasse). Einzig der heutige temporär bestehende Standplatz an der Rheingasse wird an den Brückenkopf Mittlere Rheinbrücke verschoben. Die Zufahrt muss nach Möglichkeit über die ÖV-Achsen erfolgen.